• 1. Der Inhaber der Marke Inter-Play ist der Firma:
    INTER SYSTEM A. Pawłowski M. Soroka Sp. K. (Abkürzung: Inter System)
    ul. T. Zana 6, 71-161 Szczecin, Polen, KRS: 0000936648, NIP: 851-305-76-47, das Handelsregister wird vom Amtsgericht Szczecin-Centrum in Szczecin geführt.
  • 2. Die Bankverbindung für Zahlungen in EUR lautet:
    PL16 1750 1077 0000 0000 1213 6967 (BNP Paribas, SWIFT: PPABPLPKXXX)
  • 3. Bei Banküberweisungen sollte im Empfängerfeld der abgekürzte Name "Inter System" eingetragen werden.
  • 4. Eine Zahlung gilt als erfolgt, wenn Inter System den gesamten, auf der Rechnung oder einem anderen Dokument angegebenen Betrag erhalten hat. Alle Bankgebühren gehen zu Lasten des Bestellers. Wenn Inter System den auf der Rechnung oder einem anderen Dokument angegebenen vollen Betrag nicht erhält, hat Inter System das Recht, die Lieferung der Ware zurückzuhalten oder die Ausführung des Vertrags zugunsten des Bestellers bis zur vollständigen Zahlung auszusetzen.
  • 5. Ohne Zustimmung von Inter System darf der Besteller keine Abzüge von den Forderungen von Inter System vornehmen, es sei denn, sie resultieren aus einem rechtskräftigen Urteil.
  • 6. Die Produkte wurden gemäß den Normen EN 1176 (Spielplätze), EN 16630 (Sportgeräte) und EN 1177 (Oberflächen) entworfen. Andere Normen wurden nicht berücksichtigt, daher können wir deren Einhaltung weder bestätigen noch verneinen.
  • 7. Inter System gewährt eine Garantie für die gelieferten Produkte gemäß den in der Garantiekarte festgelegten Bedingungen. Die Gewähr für physische Defekte ist ausgeschlossen.
  • 8. Anforderungen an die Baustellenvorbereitung für die Montage sowie die Folgen ihrer Nichteinhaltung sind im Dokument "Anforderungen an die Baustellenvorbereitung für die Montage von Geräten" enthalten.
  • 9. Inter System haftet nicht für Verzögerungen oder Nichterfüllung von Bestellungen, soweit diese durch höhere Gewalt verursacht wurden. Unter höherer Gewalt versteht man externe, von Inter System unabhängige und unvorhersehbare Ereignisse, wie insbesondere Krieg, Feuer, Epidemie, Überschwemmung, überregionale Verkehrssperren, die die Verfügbarkeit von Produktionsrohstoffen beeinträchtigen, soziale Katastrophen oder Gebäude- oder Bauwerkskatastrophen. Im Falle höherer Gewalt wird Inter System den Besteller unverzüglich über die Unmöglichkeit der Ausführung der Bestellung informieren und mit ihm das weitere Vorgehen in der entstandenen Situation abstimmen.
  • 10. Inter System ist verantwortlich für die Produktion der bestellten Teile, ihre Verpackung und Bereitstellung zur Abholung durch den Besteller im Lager von Inter System (gemäß Incoterms EXW). Der Besteller hat zur Wahl, ob er die Ware mit eigenem Transport abholt oder die Vermittlung von Inter System in Anspruch nimmt, um ein Transportunternehmen für den Warentransport zu finden. Inter System haftet nicht für den Transport, auch wenn es ihn im Auftrag
  • 11. des Bestellers organisiert und bezahlt. Unmittelbar nach dem Entladen der Produkte sollten Schutzpolster und Folien entfernt werden.
  • 12. Eine Voraussetzung für die Annahme einer Bestellung zur Ausführung ist die detaillierte Bestimmung des Produkts (Installationssystem, Farben usw.) sowie der Erhalt einer Anzahlung von Inter System.
  • 13. Nach Annahme der Bestellung zur Ausführung kann sie nicht mehr geändert oder zurückgezogen werden. Der Besteller ist verpflichtet, den vollen Wert der Bestellung an Inter System zu zahlen.
  • 14. Die Art und Weise der Verpackung (z.B. Abmessungen und Aussehen von Paletten, Kisten usw.) wird von Inter System festgelegt. Wenn der Besteller eigene Verpackungsanforderungen hat, sollte er dies bei der Bestellung angeben. Wenn der Besteller die Verpackungsart ändert oder wenn eine Neupackung der Ware erforderlich wird, wird dies gegen Gebühr durchgeführt.
  • 15. Sofern die Parteien nicht zum Zeitpunkt der Bestellung anders vereinbaren, ist der Besteller verpflichtet:
       • für die Bestellung innerhalb der festgelegten Frist zu zahlen,
       • die bestellten Produkte innerhalb von 14 Tagen nach dem Datum, an dem der Besteller über die Bereitschaft der Produkte zur Abholung informiert wurde, abzuholen. Wenn die Ware nicht innerhalb der genannten Frist abgeholt wird, wird dem Besteller eine Lagergebühr in Höhe von 10 EUR pro Tag pro Europalette oder pro 1 m2 Lagerfläche berechnet.
  • 16. Inter System kann vom Vertrag zurücktreten, insbesondere wenn eine schriftliche oder elektronische Mahnung erfolglos war und der Besteller mindestens 14 Tage in Verzug ist:
       a) mit der Zahlung des Betrags für Inter System,
       b) mit der Abholung der Produkte,
       c) mit der Bereitstellung von Informationen, die für die Vertragserfüllung erforderlich sind (z.B. Spezifikation der Produkteigenschaften).
  • 17. Ein Rücktritt vom Vertrag entbindet Inter System nicht von seinem Recht, Vertragsstrafen für Ereignisse zu berechnen und zu fordern, die vor dem Rücktritt vom Vertrag eingetreten sind, insbesondere für die Verspätung des Bestellers. Im Falle eines Rücktritts vom Vertrag ist der Besteller, unabhängig von der Vertragsstrafe aus diesem Grund, verpflichtet, für die Arbeiten und Materialien zu zahlen, die er behält oder die nicht physisch zurückgegeben werden können oder deren Rückgabe nicht sinnvoll ist (z.B. weil sie die Materialien beschädigt).
  • 18. Die Haftung von Inter System für Nichterfüllung oder mangelhafte Erfüllung des Vertrags ist auf den vereinbarten Vergütungsbetrag (Endpreis) beschränkt.
  • 19. Im Verbrauchergeschäft gelten die Bestimmungen dieser Allgemeinen Vertragsbedingungen (AVB) unter Berücksichtigung der zwingend geltenden gesetzlichen Bestimmungen, die die Rechtsbeziehungen mit Verbrauchern regeln.
  • 20. Bei der Ausführung der Bestellung gilt polnisches Recht, eventuelle Streitigkeiten werden vom zuständigen Gericht am Sitz von Inter System, d.h. dem ordentlichen Gericht in Szczecin, entschieden.